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ein
großer teil der privaten nutztierhalter kann seinen tieren
wesentlich mehr freiheiten und bessere bedingungen bieten als die
meisten professionellen nutztierhalter.
allerdings wird mitunter übersehen, das trotz alledem auch für die kleine hobby- und nutztierhaltung bis auf wenige ausnahmen die selben vorschriften und regeln gelten wie für die großen: die geltende tierschutz-nutztierhaltungsverordnung setzt in jedem fall die "erforderlichen kenntnisse und fähigkeiten" bei "ausreichend vielen personen" voraus um jederzeit eine tiergerechte fütterung und haltung zu gewährleisten. dazu gehört die tägliche tierkontrolle, der ausreichende platz im vorschriftsmässig eingerichteten und ausgestatteten stall, dazu gehören auch die in den "besonderen anforderungen an die haltung" vorgeschriebenen und tierart- und lebensalter angemessenen temperatur-, licht- und luftverhältnisse, sowie die "bedarfsgerechte ernährung" nach den vorgaben der entsprechenden bedarfswertetabellen. unter umständen kann im rahmen der "unverzüglich" einzuleitenden "maßnahmen zur behandlung kranker und verletzter tiere" sogar eine notschlachtung zu den aufgaben eines tierhalters gehören um das leiden eines tieres nicht unzumutbar zu verlängern. bitte bedenken sie immer, das unsere nutztiere, auch die sogenannten "alten" rassen, sich aufgrund jahrhundertelanger zucht weit von ihren wilden vorfahren entfernt haben und aufgrund ihrer genetisch bedingt höheren leistung auch wesentlich höhere ansprüche an haltung und fütterung haben als ihre wildlebenden verwandten! auch
seuchenschutz ist selbstverständlich tierschutz. ein nicht
nachkommen der meldepflicht ist kein kavaliersdelikt, und die
erforderliche kennzeichnung seiner tiere sollte eine
selbstverständlichkeit für jeden verantwortungsbewußten
tierhalter sein - im notfall können sonst schnelle und
ausreichende schutzmaßnahmen nicht greifen.
ein
letztes wort noch zum thema tierbefreiungen und gnadenhöfe: viele
menschen möchten heutzutage mit solchen aktionen und
einrichtungen nutztieren "ein gutes leben" ermöglichen, oder
der sogenannten "massentierhaltung" entgegenwirken. leider sind die
befreiten tiere in ihrem verhaltensrepertoire oftmals bereits stark
eingeschränkt ("erlernte hilflosigkeit") und zudem ihrer herkunft
nach für eine auslaufhaltung nur wenig geeignet, darum stehen wir
solchen vorgehensweisen gerade aus sicht des tierwohles eher kritisch
gegenüber.
sollten sie mit dem gedanken spielen "befreite" tiere aufnehmen zu wollen, bedenken sie statt dessen einmal folgendes: mit der tiergerechten haltung von nur zwei rassehennen + hahn machen sie einen platz in der intensiven legehennenhaltung und bis zu 20 intensivmasthähnchen dauerhaft überflüssig (natürlich nur, wenn sie überzählige eier und nachzucht auch entsprechend abgeben, z.b. in der nachbarschaft), und jedes von ihnen verkaufte ferkel oder schwein aus auslaufhaltung ersetzt einen platz in einer mastanlage. dagegen ist die haltung von "befreiten" hochleistungstieren lediglich eine zusätzliche tierhaltung in unserem land, die noch dazu in den meisten fällen mit erheblichen problemen einhergeht, da die ansprüche der hochleistungszuchten an umgebung und futter in der hobbyhaltung nur schwer realisiert werden können. sollten sie interesse an tieren aus geeigneten zuchten oder aus vermittlungslisten haben, beraten wir sie gern! |
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